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Dachverpachtung

Ein Gebäudebesitzer (Verpächter) verpachtet sein Dach, wenn er selbst kein Interesse an der Solartechnik hat, er schon mehrere Solaranlagen betreibt oder er sich selbst keine Solaranlage leisten möchte oder kann. Er stellt seine Dachfläche gegen ein Entgelt (Pachtzins) einen Dritten (Pächter) zur Verfügung, der das Dach mittels eines Pachtvertrages (Gestattungsvertrag) pachtet.

Worauf es bei der Anpachtung von Dächern zur Installation eine Photovoltaikanlage ankommt, erfahren Sie hier. So werden wichtige Informationen für Pächter und Verpächter vermittelt.

Alles zum Thema Anpachtung von Dächern zur Installation von Solarstromanlagen

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Vergütungsarten bei der Anpachtung von Dächern

Pachtvertrag für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage