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Gesetz für den Atomausstieg - Gesetz für den Ausstieg aus der Solarenergie - Wann steigt Philipp Rösler endlich aus?

  Berlin, 03. Februar 2012, Im Juni 2011 ist das Gesetz zum Atomausstieg in Kraft getreten. Eigentlich eine gute Nachricht, denn im Anschluss sollte die große Energiewende eingeleitet werden. Nun hat ...

Top-Thema | Freitag, 3 Februar 2012 | Kommentare

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Förderstopp für PV-Großanlagen in Italien führt zu steigender Bedeutung des Aufdachsegments

Bonn/Rom, 25, Januar 2012, Wie die italienische Energieagentur GSE (Gestore dei Servizi Energetici) jetzt bekannt gab, erhalten Photovoltaik-Großanlagen im zweiten Halbjahr 2012 keine Förderung mehr. Der Grund dafür ist die ...

Marktentwicklung | Mittwoch, 25 Januar 2012 | Kommentare

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Wirtschaftsminister Rösler provoziert Röttgen und legt eigenen Gesetzesentwurf zur Solarförderung vor

  Berlin, 23.Januar 2012, Wie das Nachrichtenmagazin Reuters aktuell berichtet, hat Wirtschaftsminister Philipp Rösler am heutigen Tag einen eigenen Gesetzesentwurf zum EEG vorgelegt. Damit provoziert Rösler Bundesumweltminister Röttgen, der eigentlich für ...

Top-Thema | Montag, 23 Januar 2012 | Kommentare

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Philipp Rösler: Wie die Prinzessin auf der Erbse die Solarindustrie zerstört

  Berlin, 18. Januar 2012, In Berlin ist richtig was los. Nicht nur kulturell ist einiges geboten, sondern bekanntermaßen auch politisch. Nachdem durch die Bundesnetzagentur vorläufige Photovoltaik-Zubauzahlen aus dem vergangenen Jahr ...

Politik | Mittwoch, 18 Januar 2012 | Kommentare

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Übernahmegerüchte: Hallo SolarWorld, willst du mit mir voRWEg gehen?

  Triefenstein, 12. Januar 2012, Da die Aktie der SolarWorld AG am heutigen Tag um mehr als 13 Prozent zugelegt hat, werden Gerüchte über eine mögliche Übernahme des Solarkonzerns laut. Angeblich ...

Top-Thema | Donnerstag, 12 Januar 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Neues Rekordjahr - Boom ohne Ende?

Bonn, 09. Januar 2012, Wer hätte damit gerechnet? Über 7.500 MW (7,5 GW) Solarleistung wurden - unter Vorbehalt - im Jahr 2011 installiert. Vergleich: Im Rekordjahr 2010 waren es "nur" ...

Top-Thema | Montag, 9 Januar 2012 | Kommentare

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Massenvernichtung: Die Solarbranche muss sterben - Wird der 500 Megawatt-Deckel kommen?

  Triefenstein, 30. Dezember 2011, Unfassbar mit welchen Forderungen unsere Politiker eine ganze Branche mutwillig zerstören möchten. Ohne Hirn und ohne Verstand! So sagte Unionsfraktionsfize Michael Fuchs (CDU) gegenüber dem Handelsblatt ...

Top-Thema | Freitag, 30 Dezember 2011 | Kommentare

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Solar Millennium AG beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erlangen, 21. Dezember 2011, Die Solar Millennium AG (ISIN DE0007218406), Erlangen, hat heute beim Amtsgericht Fürth Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen befand sich bereits seit September in ...

Top-Thema | Mittwoch, 21 Dezember 2011 | Kommentare

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Conergy AG verkauft Wechselrichterhersteller voltwerk electronics an Bosch

  Hamburg, 21. Dezember 2011, Das Solarunternehmen Conergy AG verkauft sein Tochterunternehmen, den Hersteller von Wechselrichtern voltwerk electronics, an die Bosch-Gruppe. Ein Übernahmevertrag wurde von beiden Unternehmen bereits unterschrieben. Über den ...

Top-Thema | Mittwoch, 21 Dezember 2011 | Kommentare

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Solarmodulhändler Solvo Solar Ltd. unterliegt vor dem OLG wegen "Konstruierten Forderungen"

  Ulm/Salzkotten, 20. Dezember 2011, Solvo Solar Ltd., ein Händler von Solarmodulen aus Ulm, warf der Behlau Energie vor sich nicht vertragskonform verhalten zu haben, forderte Schadenersatz und erhob öffentlich und ...

Top-Thema | Dienstag, 20 Dezember 2011 | Kommentare

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Grundbucheintragung

Der Pächter (Investor) eines Daches besteht in der Regel auf einen Eintrag in das Grundbuch des Verpächters (Dachgeber), um die Rentabilität der Solaranlage sicher zu stellen. Bei öffentlichen Gebäuden wird auf eine Eintragung ins Grundbuch oftmals verzichtet. Zwar sind viele Rechte und Pflichten schon im Pachtvertrag geregelt, doch die Eintragung im Grundbuch ist unter Umständen die wichtigste Absicherung für die Solarstromanlage des Investors.

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse des Eigentümers in Bezug auf sein Grundstück darstellt. Es gibt den aktuellen und dinglichen Rechtszustand von Grundstücken wieder.

Das Grundbuch besteht aus einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:

  • Abteilung I (Name des Eigentümers, Anschrift, Grundlage der Eintragung)
  • Abteilung II (Dingliche Rechte und Reallasten)
  • Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden)

Relevant bei der Anpachtung eines Daches sind die Abteilungen II und III des Grundbuches und zwar jeweils erstrangig. Die Eintragung einer Dienstbarkeit sollte direkt nach Abschluss des Pachtvertrages vollzogen werden.

Warum ein Eintrag ins Grundbuch?

Die Anpachtung von Dächern birgt für den Pächter ein gewisses Risiko. Die Solaranlage lohnt sich für den Investor demnach nur, wenn diese auch gemäß der Laufzeit des EEGs (Erneuerbaren Energien Gesetz) auf dem Dach verbleibt und Strom in das öffentliche Netz einspeist. Die Laufzeit einer Solarstromanlage beträgt 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme.

In dieser Zeit können etliche Situationen eintreten, die den Betrieb der Solaranlage stören oder gefährden können. Sollte nämlich das Grundstück verkauft oder vererbt werden und auf eine andere Person übergehen, kann bei fehlender Regelung der neue Eigentümer den Abbau der Solaranlage verlangen. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes und des darauf befindlichen Gebäudes, kann ebenfalls bei fehlender Eintragung der Abbau durch den Insolvenzverwalter verlangt werden.

Was ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?

Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht, das dem jeweilig Begünstigten zusichert, das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen. Ein Nutzungsrecht stellt keine Belastung des Grundstückes dar, sondern lediglich eine Berechtigung. Ein Begünstigter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Dieses Recht kann, wenn explizit vereinbart, an Dritte weitergegeben werden.

Was ist ein Rang?

Eintragungen in den Abteilungen werden in verschiedenen Rängen eingetragen. Der erste Eintrag in eine Abteilung ist der erste Rang. Der zweite Eintrag ist der zweite Rang usw. Die Bestimmung des Ranges wird durch das Eintragungsdatum festgelegt. Der ältere Eintrag ist immer einen Rang höher als der nächst jüngere Eintrag.

Welcher Rang für eine Solaranlage?

Die Photovoltaikanlage sollte in der Abteilung II und III jeweils erstrangig eingetragen werden. Ist dies durch einen bereits bestehenden Eintrag nicht möglich, so kann man den Inhaber des Ranges bitten, auf seinen erstrangigen Eintrag zu verzichten (sogenannter Rangrücktritt). Der Inhaber würde, nachdem der Investor auf den ersten Rang gerückt ist, auf den zweiten Rang fallen.

Wo wird die Eintragung vorgenommen?

Die Eintragung wird im Beisein eines Notars vorgenommen. Der Verpächter muss beim Notar erscheinen und per Unterschrift bestätigen, dass der Pächter in das Grundbuch eingetragen wird. Bei einem Rangrücktritt müssen der Verpächter und der momentane Ranginhaber ebenfalls vor dem Notar den Rücktritt schriftlich bestätigen.

Welcher Text kommt in das Grundbuch?

Betreiber von Solaranlagen auf gepachteten Dächern, sichern sich in der Regel im Grundbuch des Gebäudeeigentümers ab. Dazu kann folgender Text als Beispiel für eine Eintragung ins Grundbuch dienen.

“Der Berechtigte hat das Recht, gegen ein angemessenes Entgelt auf dem vorgenannten Grundstück eine Photovoltaikanlage/Solaranlage zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern sowie das Grundstück zu diesem Zweck jederzeit zu betreten und sonst in erforderlichem Umfang in Anspruch zu nehmen.

Des Weiteren hat der Berechtigte das Recht, die zum Betrieb der Photovoltaikanlage/Solaranlage notwendigen Kabel zu verlegen und zum Betrieb der Anlage notwendige Komponenten zu installieren.

Auf dem Grundstück dürfen für die Dauer des Betreibens der Anlage keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder den Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden.

Die Befugnis zur Ausübung dieses Rechts kann der Berechtigte Dritten überlassen.”

Mustervordruck zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit nebst Vormerkung im Grundbuch

Was kostet eine Eintragung ins Grundbuch?

Das ist je nach Aufwand unterschiedlich. Der Eintrag kann zwischen 100 Euro und 500 Euro kosten. Die Kosten für die Eintragung lohnen sich aber für den Investor allemal.

Achtung bei öffentlichen Gebäude!

Sehr oft wird gesagt, ein Eintrag ins Grundbuch ist gerade bei einem öffentlichen Gebäude nicht notwendig. Diese Aussage beruht darauf, dass Kommunen in der Regel nicht insolvent werden kann. Das ist auch richtig. Aber es gibt Fälle, in denen Kommunen öffentliche Gebäude an private Investoren verkaufen. Sollte dieser Investor anschließend insolvent werden, ist der sichere Betrieb der Solaranlage ebenfalls gefährdet.

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