Dachpacht-Vergütungsarten
Vergütungsarten bei der Anpachtung von Dächern:
Das eigene Dach zu verpachten kann mehrere Gründe haben. Entweder kann sich der Dacheigentümer keine eigene Solaranlage leisten oder aber er möchte sich keine Solaranlage zulegen. Bei der Verpachtung stellt sich aber immer wieder die Frage, was an Pachteinnahmen erwartet werden kann und welche Modelle der Vergütung es gibt.
Prozentual vom Ertrag
Bei dieser Vergütungsart wird der Verpächter prozentual vom Ertrag der Solaranlage beteiligt. Die prozentuale Höhe liegt in der Regel, je nach Objektstandort und Objektbeschaffenheit, zwischen 3% und 7% jährlich. Am Beispiel einer 10 kW Solaranlage und einer Einstrahlung von ca. 950 kWh/kW, erhält der Pächter vom Energieversorger, bei einer Einspeisevergütung von 43,01 Cent/kWh, jährlich 4.094,50 Euro. Bei einer 5%igen Beteiligung am Ertrag wären dies für den Verpächter in etwa 205.- Euro an Pachteinnahmen.
Vergütungshäufigkeit: Jährlich
Zahlung: Nach Abschluss des Betriebsjahres bzw. nach Abrechnung mit dem Energieversorger
Vorteile: Höhere Pachteinnahme bei hoher Sonneneinstrahlung und keinerlei Betriebsausfällen
Nachteile: Jährlich schwankende Einnahmen / Im Falle von Systemausfällen, wirkt sich dies negativ auf die Pacht aus / Schlechte Kalkulierbarkeit von Pachteinnahmen
Pauschale pro installiertes Kilowatt
Bei dieser Vergütungsart wird der Verpächter pro installiertes Kilowatt vergütet. Die Höhe pro kW liegt in der Regel, je nach Objektstandort und Objektbeschaffenheit, zwischen 16.- Euro und 35.- Euro pro kW jährlich. Am Beispiel einer 10 kW Solaranlage erhält der Verpächter bei einer vereinbarten Pacht von 25.- Euro pro kW 250.- Euro jährlich an Pachteinnahmen.
Vergütungshäufigkeit: Jährlich
Zahlung: Nach Abschluss des Betriebsjahres
Vorteile: Kalkulierbare Pachteinnahmen / Systemausfälle wirken sich nicht auf die Pacht aus
Nachteile: Keine Erhöhung der Pacht bei hoher Sonneneinstrahlung
Pauschale pro belegten Quadratmeter
Bei dieser Vergütungsart wird der Verpächter pro belegten Quadratmeter vergütet. Die Höhe pro qm liegt in der Regel, je nach Objektstandort und Objektbeschaffenheit, zwischen 2.- Euro und 4,40 Euro pro qm jährlich. Am Beispiel einer 10 kW Solaranlage -oder 80 qm nutzbarer Dachfläche- erhält der Verpächter bei einer vereinbarten Pacht von 3.- Euro pro qm 240.- Euro jährlich an Pachteinnahmen.
Vergütungshäufigkeit: Jährlich
Zahlung: Nach Abschluss des Betriebsjahres
Vorteile: Kalkulierbare Pachteinnahmen / Systemausfälle wirken sich nicht auf die Pacht aus
Nachteile: Keine Erhöhung der Pacht bei hoher Sonneneinstrahlung
Einmalzahlung
Bei dieser Vergütungsart erhält der Verpächter die Pachteinnahmen über die Betriebsdauer von 20 Jahren auf einmal ausgezahlt. Am Beispiel unserer 10 kW Solaranlage und einer vereinbarten Pacht von 25.- Euro pro kW, erhält der Verpächter auf 20 Jahre hochgerechnet 5.000.- Euro. Da die Summe komplett auf einmal fällig wird, wird dieser Betrag abgezinst. Bei einem Abzinsungsfaktor von 5%, kommen nur noch 3.115.- Euro zur Auszahlung.
Vergütungshäufigkeit: Einmalig
Zahlung: Vor der Installation oder nach Inbetriebnahme der Solaranlage
Vorteile: Pacht sofort verfügbar
Nachteile: Hohe Abzinsung (ca. 5-8%)
Vorauszahlung
Die Vorauszahlung ähnelt der Einmalzahlung. Der Unterschied liegt darin, dass öfters vorausgezahlt werden kann. So kann z.B. alle fünf Jahre vorher eine abgezinste Vorauszahlung erfolgen oder aber es erfolgt eine Vorauszahlung über 10 Jahre und die restlichen Jahre wird jeweils jährlich ausgezahlt. Am Beispiel der 10 kW Solaranlage und einer vereinbarten Pacht von 25.- Euro pro kW, erhält der Verpächter alle 5 Jahre hochgerechnet 1.250.- Euro. Da die Summe komplett auf einmal fällig wird, wird dieser Betrag abgezinst. Bei einem Abzinsungsfaktor von 5%, kommen nur noch 1.085.- Euro zur Auszahlung.
Vergütungshäufigkeit: Je nach Vereinbarung
Zahlung: Nach Inbetriebnahme der Solaranlage
Vorteile: Pacht in Abschnitten sofort verfügbar/ Kalkulierbare Pachteinnahmen
Nachteile: Hohe Abzinsung (ca. 5-8%), je nach Marktzins
Achtung aber vor Angeboten, in denen Pachtzahlungen von z.B. 160.- Euro pro KW versprochen werden. Bei derartigen Lockangeboten wird oftmals verschwiegen, dass es sich um die Summe der Pacht von 20 Jahren handelt. Umgerechnet erhält der Verpächter jährlich nur noch 8.- Euro pro kW!




