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Deutschland

Gesetz:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Neueste Fassung gültig ab 01.01.2009

Laufzeit:
20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme

Tarife:

Einspeisevergütung in Ct/kWh für Anlagen auf/an Gebäuden o. Lärmschutzwänden
                    < 30 kW    >30 kW bis 100 kW     >100 kW bis 1MW     > 1MW
2009             43,01                     40,91                        39,58                33,00
2010             39,14                     37,23                        35,23                29.37

Einspeisevergütung in Ct/kWh für Anlagen auf Freiflächen (Unabhängig von der Anlagengröße)

2009             31,94
2010             28,43

Zuschläge für Fassadenanlagen gibt es seit der Novellierung des Gesetzes für das 2009 nicht mehr.