Deutschland
Gesetz:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Neueste Fassung gültig ab 01.01.2009
Laufzeit:
20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme
Tarife:
Einspeisevergütung in Ct/kWh für Anlagen auf/an Gebäuden o. Lärmschutzwänden
< 30 kW >30 kW bis 100 kW >100 kW bis 1MW > 1MW
2009 43,01 40,91 39,58 33,00
2010 39,14 37,23 35,23 29.37
Einspeisevergütung in Ct/kWh für Anlagen auf Freiflächen (Unabhängig von der Anlagengröße)
2009 31,94
2010 28,43
Zuschläge für Fassadenanlagen gibt es seit der Novellierung des Gesetzes für das 2009 nicht mehr.




