Frankreich
Gefördert werden gebäudeintegrierte Solaranlagen, vereinfachte gebäudeintegrierte Solaranlagen und sonstige Solaranlagen wie zum Beispiel Freilandanlagen.
Vergütung für Dachanlagen:
Vereinfacht gebäudeintegriert: 0,42 Cent/kWh
Gebäudeintegriert bei Gebäuden mit Wohnzweck: 58 Cent/kWh
Gebäudeintegriert bei Gebäuden mit Gewerbezweck: 50 Cent/kWh
Vergütung für Freilandanlagen:
Festland: 31,4 Cent/kWh von bis zu 250 kWp / 37,68 Cent/kWh bei über 250 kWp
Überseegebiete und Korsika: 40 Cent/kWh
Jährliche Deckelung nach Sonnenstunden:
Festland: 1.500 Sonnenstunden
Überseegebiete: 1.800 Sonnenstunden
Nachgeführte Solaranlagen Festland: 2.200 Sonnenstunden
Nachgeführte Solaranlagen Überseegebiete: 2.600 Sonnenstunden
Mehrproduktion wird mit 5Cent/kWh vergütet.
Degression und Sonstiges:
Keine Degression bei Antragsstellung des Netzanschlusses bis 31.12.2011. Ab 2012 jährlich 10%.
Laufzeit des Dekrets: 20 Jahre
Jährliche Anpassung der Vergütung: An die Preis- und Lohnentwicklung




