Gesetz für den Atomausstieg - Gesetz für den Ausstieg aus der Solarenergie - Wann steigt Philipp Rösler endlich aus?Berlin, 03. Februar 2012, Im Juni 2011 ist das Gesetz zum Atomausstieg in Kraft getreten. Eigentlich eine gute Nachricht, denn im Anschluss sollte die große Energiewende eingeleitet werden. Nun hat ... Top-Thema | Freitag, 3 Februar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Förderstopp für PV-Großanlagen in Italien führt zu steigender Bedeutung des AufdachsegmentsBonn/Rom, 25, Januar 2012, Wie die italienische Energieagentur GSE (Gestore dei Servizi Energetici) jetzt bekannt gab, erhalten Photovoltaik-Großanlagen im zweiten Halbjahr 2012 keine Förderung mehr. Der Grund dafür ist die ... Marktentwicklung | Mittwoch, 25 Januar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Wirtschaftsminister Rösler provoziert Röttgen und legt eigenen Gesetzesentwurf zur Solarförderung vorBerlin, 23.Januar 2012, Wie das Nachrichtenmagazin Reuters aktuell berichtet, hat Wirtschaftsminister Philipp Rösler am heutigen Tag einen eigenen Gesetzesentwurf zum EEG vorgelegt. Damit provoziert Rösler Bundesumweltminister Röttgen, der eigentlich für ... Top-Thema | Montag, 23 Januar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Philipp Rösler: Wie die Prinzessin auf der Erbse die Solarindustrie zerstörtBerlin, 18. Januar 2012, In Berlin ist richtig was los. Nicht nur kulturell ist einiges geboten, sondern bekanntermaßen auch politisch. Nachdem durch die Bundesnetzagentur vorläufige Photovoltaik-Zubauzahlen aus dem vergangenen Jahr ... Politik | Mittwoch, 18 Januar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Übernahmegerüchte: Hallo SolarWorld, willst du mit mir voRWEg gehen?Triefenstein, 12. Januar 2012, Da die Aktie der SolarWorld AG am heutigen Tag um mehr als 13 Prozent zugelegt hat, werden Gerüchte über eine mögliche Übernahme des Solarkonzerns laut. Angeblich ... Top-Thema | Donnerstag, 12 Januar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Photovoltaik: Neues Rekordjahr - Boom ohne Ende?Bonn, 09. Januar 2012, Wer hätte damit gerechnet? Über 7.500 MW (7,5 GW) Solarleistung wurden - unter Vorbehalt - im Jahr 2011 installiert. Vergleich: Im Rekordjahr 2010 waren es "nur" ... Top-Thema | Montag, 9 Januar 2012 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Massenvernichtung: Die Solarbranche muss sterben - Wird der 500 Megawatt-Deckel kommen?Triefenstein, 30. Dezember 2011, Unfassbar mit welchen Forderungen unsere Politiker eine ganze Branche mutwillig zerstören möchten. Ohne Hirn und ohne Verstand! So sagte Unionsfraktionsfize Michael Fuchs (CDU) gegenüber dem Handelsblatt ... Top-Thema | Freitag, 30 Dezember 2011 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Solar Millennium AG beantragt Eröffnung des InsolvenzverfahrensErlangen, 21. Dezember 2011, Die Solar Millennium AG (ISIN DE0007218406), Erlangen, hat heute beim Amtsgericht Fürth Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen befand sich bereits seit September in ... Top-Thema | Mittwoch, 21 Dezember 2011 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Conergy AG verkauft Wechselrichterhersteller voltwerk electronics an BoschHamburg, 21. Dezember 2011, Das Solarunternehmen Conergy AG verkauft sein Tochterunternehmen, den Hersteller von Wechselrichtern voltwerk electronics, an die Bosch-Gruppe. Ein Übernahmevertrag wurde von beiden Unternehmen bereits unterschrieben. Über den ... Top-Thema | Mittwoch, 21 Dezember 2011 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Solarmodulhändler Solvo Solar Ltd. unterliegt vor dem OLG wegen "Konstruierten Forderungen"Ulm/Salzkotten, 20. Dezember 2011, Solvo Solar Ltd., ein Händler von Solarmodulen aus Ulm, warf der Behlau Energie vor sich nicht vertragskonform verhalten zu haben, forderte Schadenersatz und erhob öffentlich und ... Top-Thema | Dienstag, 20 Dezember 2011 | Kommentare Vollständigen Artikel lesen |
Allgefahrenversicherung / Allgefahrendeckung
Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen werden technisch immer ausgereifter, jedoch stellen gerade die auf die Solarstromanlage einwirkenden Gefahren, wie z. B. Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Die fachgerechte Installation durch ausgebildete Monteure kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls gänzlich ausschließen, denn die Naturgewalten werden immer heftiger und das Diebstahlrisiko nimmt zu. Deshalb sollte sich jeder Betreiber einer Solarstromanlage frühzeitig um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen, damit die Investition in die Solaranlage nachhaltig gesichert bleibt. Eine sinnvolle Absicherung ist über die Elektronikversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen umsetzbar. Diese Art der Versicherung wird hauptsächlich als Photovoltaikversicherung (Fotovoltaikversicherung) bezeichnet.
Die Photovoltaikversicherung basiert in der Regel auf den „Allgemeinen Bedingungen zu Elektronikversicherung“ (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Die aktuellsten ABE sind die aus dem Jahr 2008, die im Rahmen der VVG Reform neu erstellt wurden. Da die ABE die Grundlage einer jeden Elektronikversicherung bilden, müssen weitere Bedingungen den Versicherungsschutz für die Solarstromanlage spezifizieren.
Dies wird ergänzt über
welche auch in Verbindung miteinander Geltung haben können.
Einige wenige Anbieter verwenden auch eine Sachversicherung als Grundlage, welche dann durch Zusatzbedingungen zur Photovoltaikversicherung modifiziert werden.
Die Photovoltaikversicherung nach den „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“ (ABE) ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung (Allgefahrendeckung). Das Prinzip der Allgefahrenversicherung: Es ist alles versichert, was nicht explizit an anderer Stelle oder auf Antrag des Versicherungsnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.
Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden
Demnach sind versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch
Wichtige Bedeutung kommt dem Wort „insbesondere“ zu! Die Liste der versicherten Sachschäden ist dadurch nicht abschließend und somit sind auch weitere, nicht genannte Gefahren, die zu Sachschäden führen, versichert - sofern diese keine Zuordnung zu den „nicht versicherten Schäden u. Gefahren“ finden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Bestandteile der Fotovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb der Solaranlage erforderlich sind.
Dies sind in der Regel
Zu beachten ist, dass einige Versicherer die versicherten Sachen (sogenannte Anlagenbestandteile) durch eine Liste abschließend definiert haben. Somit sind nicht genannte Bestandteile der Photovoltaikanlage auch nicht versichert. Eine Überprüfung wird daher angeraten.
Zusätzliche Leistungen der Solarversicherung können Entschädigungen für
sein. Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Entschädigungsleistung von 20.000 EUR je Position (auf Erstes Risiko) ist derzeit als normal anzusehen. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht.
Die Mehrzahl der Versicherungen, haben einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung genannt) in Höhe von 100,- bis 500,- EUR je Schadenfall. Vereinzelt bieten Versicherungsunternehmen die Solaranlagenversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Eine sehr gute Variante ist auch der Selbstbehalt in Form einer Integralfranchise ( siehe Photovoltaikversicherung Condor ).
Die Solarversicherung (ABE) ist eine Neuwertversicherung. Im versicherten Schadensfall wird der Sachschaden wie folgt reguliert.
Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Solaranlagenversicherer unterschiedlichste Anforderungen an die zu versichernde Anlage haben. Neben den Fragen zu Anlagenart, Ort der Montage und Hersteller, werden auch technische Fragen, wie z. B. zum Überspannungsschutz, zum Blitzschutz, der DIN 1055, der Gebäudebeschaffenheit (Bauartklasse), Dachhöhe und über die Einhaltung der VDE-Norm gestellt. Da fehlerhafte Angaben dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch gänzlich gefährdet ist, sollte im Zweifelsfall der Hersteller oder Errichter der Solaranlage kontaktiert werden.
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung (PV-Betriebshaftpflicht) ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, welcher in der Regel gesondert zu beantragen ist. Die BHV schützt den Betreiber einer Photovoltaikanlage vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Daher sollte jeder PV-Anlagen-Betreiber eine solche Versicherung besitzen. Für Anlagen auf dem selbstbewohnten Ein-Familienhaus bieten einige Privathaftpflichtversicherungen einen integrierten Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Regressansprüche des EVU) in ausreichender Höhe mitversichert sind. Kann der jeweilige Anbieter keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung anbieten, ist gegebenenfalls ein Wechsel zu einem andern Anbieter oder der Abschluss einer separaten Betreiber-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.