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Gehälter in der Solarbranche: Wie erfolgsversprechend sind variable Entgeltbestandteile überhaupt?

Triefenstein, 21. Mai 2013, Wie aus den aktuellen Daten der Gehaltsstudie des Unternehmens PhotovoltaikZentrum - Michael Ziegler hervorgeht, gehen immer mehr Solarunternehmen über auf variable Entgeltbestandteile. Machte das Grundgehalt eines ...

Marktentwicklung | Dienstag, 21 Mai 2013 | Kommentare

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Neue Photovoltaikstudie: Die bekanntesten Wechselrichterhersteller Deutschlands

Triefenstein, 02. Mai 2013, Die populärsten Wechselrichterhersteller in Deutschland sind laut einer aktuellen Studie des Marktforschers PhotovoltaikZentrum – Michael Ziegler die SMA Solar Technology AG, die Fronius International GmbH und ...

Marktentwicklung | Donnerstag, 2 Mai 2013 | Kommentare

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Wartung und Service bei Photovoltaikanlagen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Berlin/Triefenstein, 05. April 2013, Der Online-Marktplatz Milk the Sun und das Marktforschungsunternehmen PhotovoltaikZentrum - Michael Ziegler stellen erste Ergebnisse ihrer Marktstudie zum Thema Wartung, Instandhaltung, Pflege und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, ...

Marktentwicklung | Freitag, 5 April 2013 | Kommentare

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PhotovoltaikZentrum - Michael Ziegler ermittelt erneut den Bekanntheitsgrad von Wechselrichterherstellern

Triefenstein, 12. Dezember 2012, Das PhotovoltaikZentrum - Michael Ziegler wiederholt nach über drei Jahren die Onlinebefragung, bei der der Bekanntheitsgrad von Wechselrichterherstellern in Deutschland ermittelt werden soll. Neben dem Bekanntheitsgrad ...

Umfragen | Mittwoch, 12 Dezember 2012 | Kommentare

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PV MARKETING: Das Marketing-Magazin für die Solarbranche erscheint in der 6. Ausgabe

Bereits in der 6. Ausgabe erscheint das Marketingmagazin PV MARKETING. Die 6. Ausgabe des Magazins ist ab sofort erhältlich. In dieser Ausgabe widmen wir uns dem dritten und letzten Reihe ...

Produktneuheiten | Freitag, 30 November 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Label als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Solarmodulen

Triefenstein, 12. November 2012, Als zukünftiger Betreiber einer Photovoltaikanlage steht man gerade bei der Auswahl des richtigen Solarmoduls vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe. Welches Solarmodul welchen Herstellers ist denn nun ...

Produktneuheiten | Dienstag, 13 November 2012 | Kommentare

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Photovoltaik-Magazin: PV MARKETING - Der Kampf ums Überleben

Aktuell ist die fünfte Ausgabe von PV MARKETING erschienen. Das Titelthema lautet in dieser Ausgabe "Der Kampf ums Überleben". Bei diesem Thema geht es um die zentrale Frage, was ein ...

Produktneuheiten | Montag, 15 Oktober 2012 | Kommentare

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Photovoltaikversicherungen: Neue Studie gibt Maklern und Gesellschaften Auskunft über das Kundenverhalten

Triefenstein, 18. September 2012 – Das Marketingunternehmen PhotovoltaikZentrum – Michael Ziegler stellt die bislang erste auf dem Markt erhältliche Studie zum Thema Photovoltaikversicherungen vor, die ausführlich das Kundenverhalten betrachtet. Im ...

Top-Thema | Dienstag, 18 September 2012 | Kommentare

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Gehaltsumfrage: Gehälter von Beschäftigten aus der Solarbranche werden zum vierten Mal ermittelt

Triefenstein, 10. September 2012 – Nach der Erkenntnis, dass 2011/2012 die Gehälter und Löhne in der Solarindustrie gegenüber dem Vorjahr um 2,22%* gestiegen sind, werden erneut über das Onlinepanel Photovoltaikumfrage® ...

Umfragen | Montag, 10 September 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Die große Gehaltsumfrage - Was verdient die Solarbranche wirklich?

Wir haben heute erneut die im Markt bereits bekannte Gehaltsumfrage über unser Meinungsportal Photovoltaikumfrage.de gestartet. Diese läuft bereits zum vierten Mal in Folge. Eine offizielle Pressemitteilung dazu wird es in ...

Umfragen | Freitag, 7 September 2012 | Kommentare

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Allgefahrenversicherung - Photovoltaikversicherung

Allgefahrenversicherung / Allgefahrendeckung

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen werden technisch immer ausgereifter, jedoch stellen gerade die auf die Solarstromanlage einwirkenden Gefahren, wie z. B. Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Die fachgerechte Installation durch ausgebildete Monteure kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls gänzlich ausschließen, denn die Naturgewalten werden immer heftiger und das Diebstahlrisiko nimmt zu. Deshalb sollte sich jeder Betreiber einer Solarstromanlage frühzeitig um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen, damit die Investition in die Solaranlage nachhaltig gesichert bleibt. Eine sinnvolle Absicherung ist über die Elektronikversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen umsetzbar. Diese Art der Versicherung wird hauptsächlich als Photovoltaikversicherung (Fotovoltaikversicherung) bezeichnet.

Die Versicherungsbedingungen der Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung basiert in der Regel auf den „Allgemeinen Bedingungen zu Elektronikversicherung“ (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Die aktuellsten ABE sind die aus dem Jahr 2008, die im Rahmen der VVG Reform neu erstellt wurden. Da die ABE die Grundlage einer jeden Elektronikversicherung bilden, müssen weitere Bedingungen den Versicherungsschutz für die Solarstromanlage spezifizieren.

Dies wird ergänzt über

  • Besondere Bedingungen
  • Besondere Vereinbarungen
  • Klauseln

welche auch in Verbindung miteinander Geltung haben können.

Einige wenige Anbieter verwenden auch eine Sachversicherung als Grundlage, welche dann durch Zusatzbedingungen zur Photovoltaikversicherung modifiziert werden.

Der eigentliche Photovoltaikanlagen-Versicherungsschutz

Die Photovoltaikversicherung nach den „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“ (ABE) ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung (Allgefahrendeckung). Das Prinzip der Allgefahrenversicherung: Es ist alles versichert, was nicht explizit an anderer Stelle oder auf Antrag des Versicherungsnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.

Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden

  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand;
  • durch Innere Unruhen;
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  • durch Erdbeben;
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung;
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste;
  • der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Demnach sind versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt
  • ...

Wichtige Bedeutung kommt dem Wort „insbesondere“ zu! Die Liste der versicherten Sachschäden ist dadurch nicht abschließend und somit sind auch weitere, nicht genannte Gefahren, die zu Sachschäden führen, versichert - sofern diese keine Zuordnung zu den „nicht versicherten Schäden u. Gefahren“ finden.

Versicherte Bestandteile einer Solarstromanlage

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Bestandteile der Fotovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb der Solaranlage erforderlich sind.

Dies sind in der Regel

  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Zu beachten ist, dass einige Versicherer die versicherten Sachen (sogenannte Anlagenbestandteile) durch eine Liste abschließend definiert haben. Somit sind nicht genannte Bestandteile der Photovoltaikanlage auch nicht versichert. Eine Überprüfung wird daher angeraten.

Zusätzliche Leistungen der Versicherung

Zusätzliche Leistungen der Solarversicherung können Entschädigungen für

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

sein. Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Entschädigungsleistung von 20.000 EUR je Position (auf Erstes Risiko) ist derzeit als normal anzusehen. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht.

Selbstbeteiligung je Schadenfall

Die Mehrzahl der Versicherungen, haben einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung genannt) in Höhe von 100,- bis 500,- EUR je Schadenfall. Vereinzelt bieten Versicherungsunternehmen die Solaranlagenversicherung ohne Selbstbeteiligung an (wie z. B. die INTER Photovoltaikversicherung). Eine sehr gute Variante ist auch der Selbstbehalt in Form einer Integralfranchise (siehe Photovoltaikversicherung Condor).

Entschädigung im Schadensfall

Die Solarversicherung (ABE) ist eine Neuwertversicherung. Im versicherten Schadensfall wird der Sachschaden wie folgt reguliert.

Teil-Schaden:

  • Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache (z.B. Wechselrichter oder Solarstrommodul) zuzüglich Demontagekosten, Montagekosten, Fracht etc.


Total-Schaden:

  • Bei Wiederherstellung der Solaranlage wird der Neuwert inkl. Montage, Zölle, Fracht (begrenzt auf die Versicherungssumme zzgl. der Summen für Deckungen auf erstes Risiko und Summen aus Nebenvereinbarungen wie z.B. Technologiefortschritt, Preissteigerung etc.) erstattet.
  • Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Wiederaufbau der Solarstromanlage, erhält er den Zeitwert erstattet.

Der Antrag zur Solarversicherung

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Solaranlagenversicherer unterschiedlichste Anforderungen an die zu versichernde Anlage haben. Neben den Fragen zu Anlagenart, Ort der Montage und Hersteller, werden auch technische Fragen, wie z. B. zum Überspannungsschutz, zum Blitzschutz, der DIN 1055, der Gebäudebeschaffenheit (Bauartklasse), Dachhöhe und über die Einhaltung der VDE-Norm gestellt. Da fehlerhafte Angaben dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch gänzlich gefährdet ist, sollte im Zweifelsfall der Hersteller oder Errichter der Solaranlage kontaktiert werden.

Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung

Die Betreiber-Haftpflichtversicherung (PV-Betriebshaftpflicht) ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, welcher in der Regel gesondert zu beantragen ist. Die BHV schützt den Betreiber einer Photovoltaikanlage vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Daher sollte jeder PV-Anlagen-Betreiber eine solche Versicherung besitzen. Für Anlagen auf dem selbstbewohnten Ein-Familienhaus bieten einige Privathaftpflichtversicherungen einen integrierten Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Regressansprüche des EVU) in ausreichender Höhe mitversichert sind. Kann der jeweilige Anbieter keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung anbieten, ist gegebenenfalls ein Wechsel zu einem andern Anbieter oder der Abschluss einer separaten Betreiber-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

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