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Photovoltaik: Stellenabbau bei SolarWorld und Überproduktion in China

  Bonn, 24. Mai 2012, Wie das Handelsblatt berichtet, reagiert der Solarkonzern SolarWorld AG auf die Krise in der Solarbranche mit Stellenabbau. Bis zu 10 Prozent der Beschäftigten sollen eingespart werden. ...

Top-Thema | Donnerstag, 24 Mai 2012 | Kommentare

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Dr. Norbert Röttgen tritt als Bundesumweltminister zurück

Berlin, 16. Mai 2012, Wie der Nachrichtendienst Reuters aktuell bekannt gibt, tritt Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen von seinem Amt als Umweltminister zurück. Reuters beruft sich hier auf Angaben aus Unionskreisen. Norbert ...

Politik | Mittwoch, 16 Mai 2012 | Kommentare

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PV MARKETING: Neues Marketingmagazin für Solarunternehmen erschienen

Triefenstein, 14. Mai 2012 - Man könnte sagen, ein neues Photovoltaik-Magazin erobert die Solarbranche. PV MARKETING (http://www.pvmarketing.de) ist das neue und vor allem kostenlose Marketingmagazin für Unternehmen aus der Solarbranche. ...

Produktneuheiten | Montag, 14 Mai 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Begründung des Bundesrates zur EEG-Novelle

  Berlin, 12. Mai 2012, Am 11. Mai 2012 hat der Bundesrat in seiner 896. Sitzung beschlossen, zu dem vom Bundestag gegen Ende März verabschiedeten EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) die Einberufung des Vermittlungsausschusses ...

Politik | Samstag, 12 Mai 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Berlin, 11. Mai 212, Eine Mehrheit hat im Bundesrat die EEG-Novelle abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies bestätigt Hans-Josef Fell (Bündnis 90/Die Grünen). Die Solarbranche kann nun auf Nachbesserungen im ...

Top-Thema | Freitag, 11 Mai 2012 | Kommentare

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Bundesrat: Ist die Solarkürzung bereits beschlossene Sache?

Berlin, 10. Mai 2012, Morgen steht die große Entscheidung an, die die Zukunft der Photovoltaikbranche verändern könnte. Findet die EEG-Novelle im Bundesrat eine Mehrheit oder wird der Vermittlungsausschuss angerufen? Was ...

Politik | Donnerstag, 10 Mai 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: Entlassungswelle und Umsatzeinbrüche zerstören die Solarbranche

Berlin, 09. Mai 2012, Wie der Bundesverband Solarwirtschaft auf Grund einer aktuellen Umfrage mitteilt, mussten seit April dieses Jahres zahlreiche Solarunternehmen Umsatzeinbrüche von über 50 Prozent hinnehmen. An der Befragung ...

Marktentwicklung | Mittwoch, 9 Mai 2012 | Kommentare

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ShortNews: Alle Atomkraftwerke in Japan abgeschaltet

  Japan, 07. Mai 2012, In der vergangenen Woche hat Japan die letzten zwei ihrer insgesamt 54 Atomkraftwerke abgeschaltet. Japan ist nach über 40 Jahren ohne Atomstrom. Die Energiewende ist machbar, ...

Marktentwicklung | Montag, 7 Mai 2012 | Kommentare

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Photovoltaik: EEG-Umlage soll weiter steigen - Wann wird die geplante Novelle novelliert?

  Berlin, 24. April 2012, Wie das Handelsblatt aktuell berichtet (Mittwochsausgabe), soll die EEG-Umlage im nächsten Jahr um bis zu 33 Prozent steigen. Das Handelsblatt beruft sich auf das Umfeld der ...

Top-Thema | Dienstag, 24 April 2012 | Kommentare

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First Solar kehrt Deutschland den Rücken - 1.200 Jobs stehen auf dem Spiel

  Frankfurt/Oder, 17. April 2012, Der Dünnschicht-Solarmodulhersteller plant bis zum vierten Quartal dieses Jahres die Schließung der Solarmodulproduktion in Frankfurt/Oder. Bereits im Februar hat First Solar angekündigt, weltweit die Produktion zu ...

Unternehmensentwicklung | Dienstag, 17 April 2012 | Kommentare

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Allgefahrenversicherung - Photovoltaikversicherung

Allgefahrenversicherung / Allgefahrendeckung

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen werden technisch immer ausgereifter, jedoch stellen gerade die auf die Solarstromanlage einwirkenden Gefahren, wie z. B. Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Die fachgerechte Installation durch ausgebildete Monteure kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls gänzlich ausschließen, denn die Naturgewalten werden immer heftiger und das Diebstahlrisiko nimmt zu. Deshalb sollte sich jeder Betreiber einer Solarstromanlage frühzeitig um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen, damit die Investition in die Solaranlage nachhaltig gesichert bleibt. Eine sinnvolle Absicherung ist über die Elektronikversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen umsetzbar. Diese Art der Versicherung wird hauptsächlich als Photovoltaikversicherung (Fotovoltaikversicherung) bezeichnet.

Die Versicherungsbedingungen der Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung basiert in der Regel auf den „Allgemeinen Bedingungen zu Elektronikversicherung“ (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Die aktuellsten ABE sind die aus dem Jahr 2008, die im Rahmen der VVG Reform neu erstellt wurden. Da die ABE die Grundlage einer jeden Elektronikversicherung bilden, müssen weitere Bedingungen den Versicherungsschutz für die Solarstromanlage spezifizieren.

Dies wird ergänzt über

  • Besondere Bedingungen
  • Besondere Vereinbarungen
  • Klauseln

welche auch in Verbindung miteinander Geltung haben können.

Einige wenige Anbieter verwenden auch eine Sachversicherung als Grundlage, welche dann durch Zusatzbedingungen zur Photovoltaikversicherung modifiziert werden.

Der eigentliche Photovoltaikanlagen-Versicherungsschutz

Die Photovoltaikversicherung nach den „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“ (ABE) ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung (Allgefahrendeckung). Das Prinzip der Allgefahrenversicherung: Es ist alles versichert, was nicht explizit an anderer Stelle oder auf Antrag des Versicherungsnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.

Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden

  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand;
  • durch Innere Unruhen;
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  • durch Erdbeben;
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung;
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste;
  • der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Demnach sind versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt
  • ...

Wichtige Bedeutung kommt dem Wort „insbesondere“ zu! Die Liste der versicherten Sachschäden ist dadurch nicht abschließend und somit sind auch weitere, nicht genannte Gefahren, die zu Sachschäden führen, versichert - sofern diese keine Zuordnung zu den „nicht versicherten Schäden u. Gefahren“ finden.

Versicherte Bestandteile einer Solarstromanlage

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Bestandteile der Fotovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb der Solaranlage erforderlich sind.

Dies sind in der Regel

  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Zu beachten ist, dass einige Versicherer die versicherten Sachen (sogenannte Anlagenbestandteile) durch eine Liste abschließend definiert haben. Somit sind nicht genannte Bestandteile der Photovoltaikanlage auch nicht versichert. Eine Überprüfung wird daher angeraten.

Zusätzliche Leistungen der Versicherung

Zusätzliche Leistungen der Solarversicherung können Entschädigungen für

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

sein. Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Entschädigungsleistung von 20.000 EUR je Position (auf Erstes Risiko) ist derzeit als normal anzusehen. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht.

Selbstbeteiligung je Schadenfall

Die Mehrzahl der Versicherungen, haben einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung genannt) in Höhe von 100,- bis 500,- EUR je Schadenfall. Vereinzelt bieten Versicherungsunternehmen die Solaranlagenversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Eine sehr gute Variante ist auch der Selbstbehalt in Form einer Integralfranchise ( siehe Photovoltaikversicherung Condor ).

Entschädigung im Schadensfall

Die Solarversicherung (ABE) ist eine Neuwertversicherung. Im versicherten Schadensfall wird der Sachschaden wie folgt reguliert.

Teil-Schaden:

  • Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache (z.B. Wechselrichter oder Solarstrommodul) zuzüglich Demontagekosten, Montagekosten, Fracht etc.


Total-Schaden:

  • Bei Wiederherstellung der Solaranlage wird der Neuwert inkl. Montage, Zölle, Fracht (begrenzt auf die Versicherungssumme zzgl. der Summen für Deckungen auf erstes Risiko und Summen aus Nebenvereinbarungen wie z.B. Technologiefortschritt, Preissteigerung etc.) erstattet.
  • Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Wiederaufbau der Solarstromanlage, erhält er den Zeitwert erstattet.

Der Antrag zur Solarversicherung

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Solaranlagenversicherer unterschiedlichste Anforderungen an die zu versichernde Anlage haben. Neben den Fragen zu Anlagenart, Ort der Montage und Hersteller, werden auch technische Fragen, wie z. B. zum Überspannungsschutz, zum Blitzschutz, der DIN 1055, der Gebäudebeschaffenheit (Bauartklasse), Dachhöhe und über die Einhaltung der VDE-Norm gestellt. Da fehlerhafte Angaben dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch gänzlich gefährdet ist, sollte im Zweifelsfall der Hersteller oder Errichter der Solaranlage kontaktiert werden.

Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung

Die Betreiber-Haftpflichtversicherung (PV-Betriebshaftpflicht) ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, welcher in der Regel gesondert zu beantragen ist. Die BHV schützt den Betreiber einer Photovoltaikanlage vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Daher sollte jeder PV-Anlagen-Betreiber eine solche Versicherung besitzen. Für Anlagen auf dem selbstbewohnten Ein-Familienhaus bieten einige Privathaftpflichtversicherungen einen integrierten Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Regressansprüche des EVU) in ausreichender Höhe mitversichert sind. Kann der jeweilige Anbieter keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung anbieten, ist gegebenenfalls ein Wechsel zu einem andern Anbieter oder der Abschluss einer separaten Betreiber-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

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