Interview zur EEG-Debatte: Umweltministerium belastet Verbraucher und vernichtet Arbeitsplätze
photovoltaik-guide.de / Michael Ziegler | 08.02.2010
Kolitzheim, 08. Februar 2010 – Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, dann soll schon in wenigen Wochen die Einspeisevergütung für Solarstrom erheblich reduziert werden. Was dieser Schritt für die Zukunft der Photovoltaik-Branche, aber auch für den Verbraucher bedeutet, erläutern Martin Zembsch und Bernhard Beck. Die beiden Geschäftsführer der im Photovoltaik Kompetenzzentrum Kolitzheim ansässigen Firmen machen dabei auch klar, dass Korrekturen am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nötig sind. Allerdings nicht die derzeit diskutierten.
Frage: Die Bundesregierung plant eine drastische Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom bereits zum 1. April diesen Jahres. Ein sinnvoller Weg?
Bernhard Beck: Eine Absenkung der Solarstromvergütung ist durchaus möglich und auch denkbar. Allerdings nicht zu den bisher genannten Bedingungen. Die Bundesregierung handelt aktuell weder praxisorientiert noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Alle Anlagentypen über einen Kamm zu scheren und einfach mal zu kürzen ist der falsche Weg.
Frage: Eines der Hauptargumente sind die deutlich gesunkenen Kosten der Anlagen…
Martin Zembsch: Die Kosten sind tatsächlich deutlich gesunken, allerdings vor allem im Bereich der Kleinanlagen mit einer Größe von bis zu 100kWp. Hier liegt sicherlich eine zu hohe Förderung vor. Kürzungen sind nötig und sinnvoll. Bei Dachanlagen mit einer Größe von mehr als einem MWp dagegen haben sich die Kosten seit 2005 nicht in dem gleichen Maß reduziert. Schon heute werden solche Anlagen kaum noch gebaut, weil sie sich nicht rechnen. Werden die Pläne aus dem Umweltministerium Realität, ist das gleichbedeutend mit dem endgültigen Aus für große Dachanlagen. Bei Freiflächen-Solarkraftwerken ist die Situation ähnlich. Wenn die vorgesehene zusätzliche Kürzung um 25 Prozent kommt, bedeutet das binnen 13 Monaten einen Rückgang der Einspeisevergütung um mehr als 42 Prozent. Senkungen in dieser Höhe sind fern der Realität und können nur das Ziel der Abschaffung dieses Industriezweiges in Deutschland haben. Der Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen könnte die Folge sein.
Frage: Aber die Kosten für Module sind in den letzten Jahren doch erheblich zurück gegangen. Was zur Folge hat, dass viele Betreiber von Anlagen sehr hohe Renditen erzielen. Gegen die will die Bundesregierung nur vorgehen.
Bernhard Beck: Auch hier ist der Fehler, dass man in Berlin alles über einen Kamm schert. Die Modulpreise für kristalline Module sind aufgrund des Drucks der asiatischen Hersteller erheblich gesunken. Diese Module werden im Wesentlichen für Aufdachanlagen verwendet. Hier können „Überrenditen“ auftreten. Eine allerdings vernünftige Anpassung der Vergütung macht also durchaus Sinn. Bei Freiflächen-Solarkraftwerken, die bereits jetzt weniger stark gefördert werden, lag die Eigenkapitalrendite für die Investoren, meist Landwirte und Privatanleger, dagegen bei etwa fünf Prozent nach Steuern. Für ein unternehmerisches Investment mit einer Laufzeit von 20 Jahren sicherlich keine „Überrendite“. Man muss auch immer im Hinterkopf haben, dass bei Kohle- oder Atomstrom Renditen von 15 Prozent oder mehr die Regel sind. Wenn der Gesetzgeber jetzt die Einspeisungsvergütung stärker als sowieso schon vorgesehen absenkt, ist das gleichbedeutend mit dem Aus für Freiflächen-Solarkraftwerke. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist unter den geplanten Bedingungen nicht mehr möglich.
Frage: Was dem Ziel, die Umlage auf den Strompreis, von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde, zu senken und den Strom für den Verbraucher billiger zu machen, ja eigentlich widerspricht.
Martin Zembsch: Die Kostensenkung ist richtig und wichtig, aber sie muss vor allem in den Bereichen ansetzen, die bisher für die hohen Kosten hauptverantwortlich waren. Da die Pläne der Bundesregierung das sichere Aus für große Dachanlagen und Freiflächen-Solarkraftwerke bedeuten, würden künftig fast ausschließlich kleine Dachanlagen installiert, die schon seit Jahren überproportional gefördert werden. Dadurch wird sich die Belastung für die Verbraucher trotz geplanter Absenkung zukünftig noch deutlich erhöhen. Hier muss man ansetzen und die Einspeisevergütung moderat zurückdrehen. Für Anlagen, die größer als ein MWp sind, muss auf die Reduzierung verzichtet werden. Nur so bleiben diese Anlagen attraktiv.
Frage: Konkret! Welche Folgen hätte es für die Verbraucher, wenn die Pläne der Regierung tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie jetzt auf dem Tisch liegen?
Martin Zembsch: Der Strompreis wird in jedem Fall nicht sinken! Im Gegenteil – durch die drastischen Kürzungen bei der Einspeisevergütung im Freiflächenbereich wird ein Betrieb dieser Anlagen unrentabel. Die Regierung schädigt genau das Segment, das schon jetzt günstigen Solarstrom produziert. Eine Reduzierung der Umlage und damit eine Preissenkung wird es mit dem Modell der Bundesregierung mit Sicherheit nicht geben. Eher eine Preiserhöhung.
Frage: Was spricht noch für Freiflächen-Solarkraftwerke?
Bernhard Beck: Gerade in diesem Bereich hat es in den letzten Jahren die meisten Innovationen und Weiterentwicklungen gegeben. Der Einsatz neuer Materialien, Technologien und Verfahren kann nur hier kontrollierbar und effizient durchgeführt werden. Innovation bedeutet Kostensenkung. Nur mit Freiflächen-Solarkraftwerken kann Solarstrom schnell günstig für den Verbraucher werden.
Frage: Vor diesem Hintergrund kann es Sie eigentlich nicht freuen, wenn auch aus Kreisen der Bundesregierung immer wieder gefordert wird, wertvolles Ackerland möglichst frei von Solarkraftwerken zu halten?
Martin Zembsch: Im Gegenteil! Wir unterstützen die Politik bei der Forderung, dass Solarkraftwerke nicht auf hochwertigen Ackerflächen errichten werden, in vollem Umfang. Bisher waren Solarunternehmen jedoch auf Grund der gesetzlichen Regelungen des EEG dazu gezwungen worden, Solarkraftwerke im Wesentlichen auf Ackerflächen zu errichten. Brachflächen, Stilllegungsflächen, Grünland aber auch teilweise Gewerbegebiete waren nicht zulässig. Will man nun die hochwertigen Ackerflächen freihalten, dann macht eine Reduzierung der Einspeisevergütung Sinn, aber nur wenn sie sich auf wirklich hochwertige Böden mit einer Ackerzahl von mehr als 60 bezieht. Im Gegenzug müsste es möglich gemacht werden, dass Solarkraftwerke auf allen zur Verfügung stehenden Flächen errichtet werden.
Frage: Droht dann nicht eine Zerstückelung der Landschaft?
Bernhard Beck: Das glaube ich nicht! Die Kommunen gehen mit der Thematik sehr sensibel um. Es wird kaum vorkommen, dass Anlagen auf Flächen genehmigt werden, die das Landschaftsbild erheblich beeinflussen. Im Übrigen muss man berücksichtigen, dass gerade durch die Errichtung von Solarkraftwerken von seriösen Systemintegratoren, die betroffenen Flächen ökologisch aufgewertet werden. In den von uns errichteten Kraftwerken herrschen biotopähnliche Zustände und bei einem vernünftigen Begrünungskonzept passt sich das Kraftwerk auch sehr gut dem Landschaftsbild an.
Frage: Wird aber nicht trotzdem zu viel wertvolles Ackerland verbraucht?
Martin Zembsch: Wenn bis 2020 ein Zehntel des Solarstroms mit Freiflächen-Solarkraftwerken produziert werden soll, dann benötigen wir gerade einmal 10.000 Hektar Fläche. Das sind 0,05 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland. Da kann man wohl schlecht von einer Existenzbedrohung für Landwirte oder von einer Lebensmittelverknappung reden.
Frage: Welche wirtschaftlichen Folgen drohen, wenn das Gesetz wie geplant Realität wird?
Bernhard Beck: Weitreichende! Durch eine übertriebene Absenkung der Solarstromvergütung für Freiflächen-Solarkraftwerke wird die wirtschaftliche Realisierung der meisten Projekte nicht mehr möglich sein. Die technologische Marktführerschaft wird in den asiatischen Raum abwandern. Ohne die Möglichkeit neue Technologien in der Praxis in Deutschland einzusetzen, wird ein weiterer Export von Solarkraftwerken nicht mehr möglich sein. Hierdurch sind mehrere Tausend Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand gefährdet.
Frage: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit das EEG anzupassen, ohne den Unternehmen der Solarbranche die Geschäftsgrundlage zu entziehen?
Martin Zembsch: Die Solarbranche muss die Gelegenheit haben auf die geplanten Änderungen zu reagieren. Der 1. April 2010 kann nicht der richtige Zeitpunkt sein. Wir fordern eine allerdings moderatere Reduzierung frühestens zum 30. Juni für Dachanlagen und nicht vor 30. September für Freiflächen-Solarkraftwerke. Sollte die Politik allerdings eine weitere Branche in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen wollen, den Ausbau von ökologischer Stromerzeugung verhindern wollen, die technologische Marktführerschaft der deutschen Solarbranche vernichten wollen und vor allem uns Verbraucher mit deutlich höheren Stromkosten belasten wollen, dann mag es vielleicht sinnvoll sein, die derzeitigen Vorschläge des Umweltministeriums umzusetzen.
Quelle: Photovoltaik Kompetenzzentrum Kolitzheim
Kategorie(n): Interview, Marktentwicklung, Politik | Kein Kommentar »
TÜV Rheinland Solarlabor Köln unterzieht 30 Dünnschichtmodule monatlich der Lichtalterung
photovoltaik-guide.de / Michael Ziegler | 08.02.2010
Köln, 08. Februar 2010 – TÜV Rheinland hat innerhalb der ersten sechs Monate seit Inbetriebnahme auf dem weltweit größten Light-Soaking-Teststand im neuen Solarprüfzentrum Köln bereits 200 Dünnschichtmodule einer Lichtalterung unterzogen. Erforderlich ist die Lichtalterung im Rahmen der Bauartzertifizierung für terrestrische Dünnschicht-Photovoltaik-Module nach IEC 61646, um die Nennleistung von Modulen vergleichbar zu machen. Denn Dünnschichtmodule sind in ihren elektrischen Eigenschaften nicht stabil.
Der Light-Soaking-Teststand in Köln – einer von mehreren bei TÜV Rheinland weltweit – hat eine Kapazität, um monatlich 30 Dünnschichtmodule den erforderlichen Lichtalterungstests zu unterziehen. Möglich macht dies die einzigartige Größe des neuen Teststandes: Die Lichtalterungsanlage besteht aus drei Tischen mit insgesamt 25 Quadratmetern Größe. Die durchschnittliche Belegung beträgt zwölf Module. „Die Investition in den Ausbau der Prüfkapazitäten weltweit hat sich gelohnt, denn die Nachfrage in der Industrie ist ungebrochen groß“, so Wilhelm Vaaßen, Leiter des Solarprüfzentrums in Köln.
Bei den Light-Soaking-Tests werden die Dünnschichtmodule auf eine Temperatur zwischen 40 und 60° Celsius gekühlt. Im Lauf eines Zyklus werden die Temperaturen auf einem stabilen Wert von +/- 2°C gehalten. Alle Module werden bei der Prüfung über elektronische Lasten in ihrem maximalen Leistungspunkt gehalten. Während eines Zyklus werden durch die elektronischen Lasten alle 30 Minuten die Strom-Spannungskennlinie durchfahren und gespeichert. Zusätzlich wird für die Auswertung und Korrektur der Daten nach IEC 60891 alle zwei Minuten die Temperatur pro Modul mit zwei Infrarotsensoren aufgezeichnet sowie die Einstrahlung pro Tisch durch ein Pyranometer. Die Lichtalterung der Module erfolgt über 22 x 4kW HMI Lampen mit einer durchschnittlichen Bestrahlungsstärke von 1000 W/m². Durchschnittlich benötigen die in Köln geprüften Dünnschicht-Module vier Testzyklen, um in ihrer Leistung stabil zu werden.
Gemäß IEC 60904-9 ist der Light-Soaking-Teststand in Köln als Klasse BBA Simulator einzustufen mit einer Bestrahlungshomogenität und spektralen Verteilung der Klasse B (+/- 5%) sowie einer zeitlichen Instabilität der Klasse A (+/- 1%).
Rund 80 Prozent aller Hersteller von Solarmodulen lassen weltweit ihre Produkte bei TÜV Rheinland testen, um internationale Marktzulassungen zu erhalten. TÜV Rheinland unterhält fünf Labore zur Prüfung von Solarmodulen und -systemen, in denen 150 Experten arbeiten.
Quelle: TÜV Rheinland
Kategorie(n): Forschung/Entwicklung | Kein Kommentar »
Scheuten Solar rundet den Zertifizierungsprozess für den US-Markt ab
photovoltaik-guide.de / Michael Ziegler | 08.02.2010
Venlo, 08. Februar 2010 – Scheuten Solar, ein weltweit tätiges Photovoltaik-Unternehmen, hat für seine qualitativ hochwertigen Photovoltaik-Module des Typs Multisol(R) P6-54 das UL-Listing, die FSEC-Zertifizierung sowie das CEC-Listing erreicht. Die Kalifornische Energiekommission (CEC) veröffentlichte nun die Ergebnisse der PTC*-Messung, bei der eine Übereinstimmung von 90% mit der STC*-Messung festgestellt wurde.
Dies ist ein höherer Prozentsatz als bei den meisten anderen kristallinen Modulen, die von der CEC geprüft wurden. Hervorzuheben ist die niedrige NOCT*-Temperatur, die an den Modulen des Typs Multisol(R) P6-54 mit schwarzem Rahmen und schwarzer Rückseitenfolie gemessen wurde. Diese beeindruckenden Wärmeeigenschaften der Solarmodulserie P6-54 ist auf die hohe Qualität aller Komponenten zurückzuführen.
“Scheuten Solar ist stolz darauf, bei der PTC-Bewertung dieses gute Ergebnis erzielt zu haben; denn es spiegelt nicht nur die Ertragserwartungen wider, sondern zeigt auch deutlich die hohe Qualität des Produkts. Scheuten Solar USA freut sich, mit dem UL-Listing, der FSEC-Zertifizierung und dem CECListing einen wichtigen Meilenstein verzeichnen zu können. Nach einem intensiven Jahr voller Vorbereitungsarbeiten und intensivem Kontakt mit potentiellen Kunden ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um alles in die Praxis umzusetzen“, erklärt Dave Johnson, Vorsitzender von Scheuten Solar USA.
*(STC) Standard Test Conditions (Standardprüfbedingungen)
*(PTC) PV USA Test Conditions (amerikanische PV-Prüfbedingungen)
*(NOCT) Normal Operating Cell Temperature (Zellentemperatur unter Normalbetrieb)
Quelle: Scheuten Solar
Kategorie(n): Unternehmensentwicklung | Kein Kommentar »
Ölfirmen entdecken erneuerbare Energien für sich
photovoltaik-guide.de / Michael Ziegler | 08.02.2010
St. Paul/Wien 08. Februar 2010 – Der Eintritt der Erdöl-Konzerne in die Welt der erneuerbaren Energiesysteme könnte ein Hindernis in der Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftssystems sein, befürchten Experten im International Journal of Green Economics. Ein Grund dafür ist das völlig andere Auftreten der großen Ölfirmen in der Arena der erneuerbaren Energiesysteme, in der prinzipiell andere Marktbedingungen herrschen.
Jack Reardon vom Department of Management & Economics an der Hamline University in St. Paul, Minnesota, führt in seiner Studie aus, wie die Umwandlung von erdölbasierten zu erneuerbaren Energiesystemen funktionieren wird. Demnach hängt die Änderung auch davon ab, welche Werte beworben werden und auf welche Stimmen die Allgemeinheit in diesem Prozess hören wird. Dem Auftreten der betreffenden Unternehmen komme daher eine wesentliche Bedeutung zu.
Erneuerbare Energiesysteme als Paradigmenwechsel
Idealerweise geht mit der Umstellung auf “grüne Energiesysteme” auch ein Paradigmenwechsel einher, der von der energieintensiven und auf Verbrauch ausgerichteten Gesellschaft abweicht. Die bisherigen Systeme haben die Armut verschärft, Genderunterschiede hervor gestrichen und zusätzlich die Umwelt belastet. Bei Beibehaltung dieser Trends wird der Gesamtenergieverbrauch bis 2030 um 45 Prozent ansteigen.
China und Indien werden für mindestens 50 Prozent des Anstiegs verantwortlich sein. Der globale Ölverbrauch wird von derzeit 85 Mio. Barrels auf 106 Mio. Barrel ansteigen. Dass diese Entwicklung zu einem globalen Anstieg an Treibhausgasen führt, steht außer Zweifel. “Das Aufhalten dieses nicht nachhaltigen und potenziell gefährlichen Anstiegs, ist eine Kernaufgabe der Green Economics”, so Reardon.
Fragwürdiges Handeln der Ölkonzerne
“Betrachtet man die monopolistischen und machtvollen Positionen, die die Ölkonzerne seit dem Beginn des Industriezeitalters verfolgen, ist klar, dass ihr Auftreten in der Arena der erneuerbaren Energieversorgungssysteme nicht ohne Probleme ablaufen wird”, schreibt der Forscher.
Ähnlich sieht das auch der Globalisierungskritiker und Buchautor Klaus Werner-Lobo im pressetext-Interview. “Die Zukunft der Energieversorgung liegt in einem Mix verschiedener Technologien. Der Kapitaleinsatz bei den erneuerbaren Energien ist um einiges niedriger als bei der Nutzung fossiler Brennstoffe”, so Werner-Lobo. Zur Errichtung eines Windkraftrades oder einer Photovoltaikanlage sei kein so großer Kapitaleinsatz erforderlich.
Energiezukunft abseits monopolistischer Strukturen
“Der hohe Kapitaleinsatz zur Förderung und zum Transport von Öl schafft monopolistische Strukturen von Erdölkonzernen. Dadurch bleibt die Macht dieser Unternehmen erhalten”, erklärt Werner-Lobo. Das System der Green Economics demokratisiere das Kapital und wirke zudem auch deglobalisierend. “Der Gewinn aus erneuerbaren Energiesystemen ist weitaus kleiner und steht in keinem Vergleich zu denen, die diese Unternehmen derzeit mit der Förderung und dem Verkauf von Öl erzielen.”
Sobald der Markt für die erneuerbaren Energien ganz da ist, werde es zu einem Technologieboom mit unglaublichen Entwicklungsschüben kommen. Ein Trend geht in Richtung Open-Source-Technologien, der zu einer generellen Marktbelebung führen wird”, so Werner-Lobo.
Redakteur: Wolfgang Weitlaner
Quelle: pressetext
Kategorie(n): Marktentwicklung | Kein Kommentar »
juwi expandiert in USA mit großer Dynamik
photovoltaik-guide.de / Michael Ziegler | 08.02.2010

juwi-Gruppe
Wörrstadt, 08. Februar 2010 – Die juwi-Gruppe baut ihr US-Geschäft mit großer Dynamik aus. So hat der Projektentwickler aus Wörrstadt (Rheinland-Pfalz) in Nebraska nicht nur sein erstes US-Windprojekt auf den Weg gebracht, sondern realisiert darüber hinaus in Texas seinen bislang größten amerikanischen Solarpark. Insgesamt plant juwi, in den kommenden Jahren in den USA Wind- und Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 1.000 Megawatt ans Netz zu bringen. Die Vereinigten Staaten werden für juwi damit zu einem der wichtigsten Märkte.
Der Solarpark Blue Wing in San Antonio, Texas, hat eine Leistung von 16 Megawatt. Die rund 215.000 Dunnschichtmodule des Herstellers First Solar produzieren pro Jahr rund 26,6 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, mit dem nach deutschem Standard der Bedarf von rund 7.600 Haushalten gedeckt werden kann. Damit ist Blue Wing nicht nur die größte Freiflächen-Photovoltaik-Anlage, die juwi in den USA bislang realisiert hat, sie ist auch der größte Photovoltaik-Park des US-Bundesstaates Texas. juwi hat den Solarpark bereits geplant und entwickelt und mit dem Energieversorger CPS Energy einen über 30 Jahre laufenden Stromabnahmevertrag abgeschlossen.
Nun ist mit der Duke Energy Corp. ein Vertrag unterzeichnet worden, wonach der US-Energiekonzern den Solarpark, nachdem er fertig gestellt worden ist, kaufen wird. Damit sind die Weichen für die Errichtung der Solaranlage gestellt, die in diesem Jahr noch ans Netz gehen soll.
“Das Blue Wing-Projekt ist ein weiteres Beispiel für den Erfolg von juwi im wachsenden amerikanischen Markt. juwi gehört bei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in den USA mittlerweile zu den führenden Projektentwicklern“, betont juwi-Vorstand Matthias Willenbacher. Die amerikanische Tochter hat bereits in Hackettstown, New Jersey, eine 2,2-Megawatt-Photovoltaik-Anlage realisiert, die Werk und Firmensitz des Süßwarenkonzerns Mars Snackfood mit Solarstrom versorgt. Aktuell errichtet der Projektentwickler Freiflächen-Solaranlagen in Ohio (12 Megawatt) und Florida (15 Megawatt).
Der Windpark Flat Water in Richardson County (Nebraska) ist das erste von juwi entwickelte Windprojekt in den USA, dem noch viele weitere folgen werden. Die Tochter juwi Wind US hat die Standorte gesichert, Genehmigungen eingeholt, den Windpark geplant, Pachtverträge abgeschlossen und den wichtigen, über 20 Jahre laufenden Stromabnahmevertrag mit dem Energieversorger Omaha Public Power District (OPPD) unter Dach und Fach gebracht. Anfang 2011 soll der Windpark mit einer Gesamtleistung von 60 Megawatt ans Netz gehen und pro Jahr rund 220 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren, was nach deutschem Standard den Bedarf von rund 70.000 Haushalten deckt.
Die ersten Arbeiten haben mit dem Bau des Umspannwerks bereits begonnen. Die 40 Windkraftanlagen des Herstellers General Electric werden von Gallop Power LLC errichtet, einem amerikanischen, auf erneuerbare Energien spezialisierten Investor, der das Projekt von juwi gekauft hat. „Die Flat Water Wind Farm ist nicht nur ein Meilenstein für juwi Wind US, sondern auch für die erneuerbaren Energien im US-Bundesstaat Nebraska“, erklärt Willenbacher. juwi entwickelt Windparks unter anderem auch in den Staaten Kansas, Iowa, Ohio, Minnesota und Michigan.
Quelle: juwi-Gruppe
Kategorie(n): Unternehmensentwicklung | Kein Kommentar »





