News der Solarindustrie und Photovoltaikbranche
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Wohngebäudeversicherung

Sie können Ihre Solarstromanlage auch über eine bestehende Wohngebäudeversicherung absichern. Versicherungsunternehmen bieten zum Teil einen kostenfreien Einschluss der Anlage in die bestehende Versicherung an. Eine Wohngebäudeversicherung ist aber nicht für eine Photovoltaikanlage ausgelegt. Im Fall von Schäden durch Explosionen, Implosionen, direkte Blitzeinschläge, Brand, Hagel und Sturm oder eines Aufpralls durch ein Luftgefährt (sogenannte Bedingungsgemäße Schäden), ist Ihre Solaranlage versichert. Bei indirekten Blitzeinschlägen, sogenannte Überspannungsschäden oder Kurzschlüsse (Induktionsschäden), tritt die Leistung der Gebäudeversicherung nicht ein. Sollen auch Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) , Tierverbiss, Luftbewegungen unter Windstärke 8, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus etc. mitversichert sein, ist eine Photovoltaikversicherung zu empfehlen.