PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Um Balkonkraftwerken die nötige Absicherung zu geben, hat der GDV die Musterbedingungen für Hausratversicherungen aktualisiert und erweitert. Ab sofort können Verbraucher:innen, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen, von der einfachen Mitversicherung profitieren.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, betont, dass alle, die mit einer Mini-Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sich um ihren Versicherungsschutz keine Sorgen machen müssen.
Wichtig zu beachten: Die aktualisierten Versicherungsmuster gelten vor allem für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Der GDV rät daher allen Besitzer:innen von Balkonkraftwerken, sich mit der Gesellschaft ihrer Hausratversicherung über den bestehenden Vertrag auszutauschen. In den meisten Fällen dürften die bestehenden Policen problemlos auf die neuen Bedingungen umgestellt werden können.
Photovoltaikanlagen, die oft auf dem Dach installiert sind, werden über eine eigene Versicherung abgedeckt. Doch im Gegensatz zu diesen größeren Anlagen existieren für die kompakteren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Versicherungspolicen. Es ist daher sehr wichtig, jetzt Kontakt zu Ihrer Hausratsversicherung aufzunehmen und die erforderliche Klausel zu ergänzen.
Die Hausratversicherung deckt das Balkonkraftwerk ebenso wie den übrigen Hausrat gegen verschiedene Risiken ab, darunter Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge.
Bei Schäden an Mini-Solaranlagen kann auch die private Haftpflichtversicherung relevant werden. Zum Beispiel, wenn sich während eines Sturms ein Modul löst und den Balkon der Nachbarn beschädigt.
Der GDV empfiehlt in diesem Fall, vor der Installation den Mietvertrag auf entsprechende Regelungen zu überprüfen und die Erlaubnis der Vermietung einzuholen, insbesondere wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer befestigt wird.
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023